Friedhofsordnung
Friedhofsordnung § 5 der Verordnung über die Verwaltung und Benutzung der landeseigenen Friedhöfe Berlins in der Fassung vom 4.11.2013: Verhalten auf dem Friedhof
Das Verhalten auf dem Friedhof hat der Trauer, dem Totengedenken und der Besinnung zu entsprechen. Das Friedhofspersonal kann Verhaltensanordnungen treffen. Wer die Anordnungen nicht befolgt, kann vom Friedhof verwiesen werden.
Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener betreten.
Es ist verboten:
1. die Wege mit Fahrzeugen aller Art - einschließlich Fahrrädern - zu befahren mit Ausnahme von Kinderwagen, Handwagen, Rollstühlen und Krankenfahrstühlen,
2. Foto- oder Filmaufnahmen, ausgenommen solche für private Zwecke, vorzunehmen,
3. Dienstleistungen und Waren aller Art zu verkaufen und anzubieten,
4. Druckschriften zu verteilen,
5. die Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen und zu beschädigen,
6. die Wege und sonstige zum Betreten vorgesehene Flächen zu verlassen,
7. Sport- oder Spielgeräte zu benutzen
Die Aufstellung sowie Veränderung aller Grabmäler bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung und sind gebührenpflichtig.